Betriebsmedizin
Dr. Jurksas bietet die umfassende betriebsärztliche Betreuung nach § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG und DGUV Vorschrift 2) für Ihre Mitarbeiter/Innen und externe Unternehmen an. Hierfür steht Ihnen ein modern ausgestattetes Unternehmen zur Verfügung.
Wir haben eine langjährige Erfahrung in der betriebsärztlichen Betreuung kleiner und großer Betriebe verschiedenster Branchen. Unsere Tätigkeiten sind streng vertraulich und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Unser Kooperationspartner: GESA Hemer GbR
Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV
- Untersuchungen, Vorsorgen und Beratungen nach DGUV Empfehlungen
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen und Beratungen nach anderen Gesetzen und Verordnungen
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Biostoffverordnung (BiostoffV)
- bestimmte Arbeiten in der Land- und Forstwirtschaft (z.B. Baumarbeiten, Forstarbeiten)
- Nachtarbeiter bzw. Schichtarbeiter mit Nachtarbeit (Arbeitszeitgesetz)
- Jugendliche unter 18 Jahren (Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen
- Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E; D, DE, D1, D1E)
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen vor Ort
