Betriebsmedizin
Dr. Jurksas bietet die umfassende betriebsärztliche Betreuung nach § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG und DGUV Vorschrift 2) für Ihre Mitarbeiter/Innen und externe Unternehmen an. Hierfür steht Ihnen ein modern ausgestattetes Unternehmen zur Verfügung.
Er hat eine langjährige Erfahrung in der betriebsärztlichen Betreuung kleiner und großer Betriebe verschiedenster Branchen. Die Tätigkeiten sind streng vertraulich und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Siehe auch: GESA Hemer GbR
Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV
- Untersuchungen, Vorsorgen und Beratungen nach DGUV Empfehlungen
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen und Beratungen nach anderen Gesetzen und Verordnungen
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Biostoffverordnung (BiostoffV)
- bestimmte Arbeiten in der Land- und Forstwirtschaft (z.B. Baumarbeiten, Forstarbeiten)
- Nachtarbeiter bzw. Schichtarbeiter mit Nachtarbeit (Arbeitszeitgesetz)
- Jugendliche unter 18 Jahren (Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen
- Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E; D, DE, D1, D1E)
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen vor Ort

